Glauchau erhält ESF-Fördermittel

ESF_EU_quer_2014-2020_rgbEuropäischer Sozialfonds unterstützt nachhaltige soziale Stadtentwicklung

Glauchaus eingereichtes gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) wurde vom Sächsischen Staatsministerium des Inneren (SMI ) bestätigt und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. Vorhaben grundsätzlich als förderfähig eingestuft.  Der nun erteilte Rahmenbescheid der Sächsischen AufbauBank (SAB) umfasst den Bewilligungszeitraum 25.11.2016 bis 30.06.2021 und stellt ca. 439.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. In Anbetracht des Fördersatzes von 95% und dem damit zu erbringenden Eigenanteil von ca. 23.000 Euro beträgt das Gesamtvolumen ca. 462.000 Euro.

Aufgrund insgesamt begrenzter Fördermittel konnte nicht das ursprünglich beantragte Gesamtvolumen von rund 750.000 Euro bereitgestellt werden. Deshalb steht die Stadtverwaltung nun vor einer herausfordernden internen Abstimmungsphase. Es gilt zu ermitteln, wie mit dem geringeren Budget umgegangen werden soll und welche Auswirkungen für die einzelnen Projekte zu erwarten sind.

Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds werden in benachteiligten Stadtgebieten eingesetzt. Sie dienen einer gezielten Projektförderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut sowie jeglicher Diskriminierung. Es werden sogenannte nicht-investive Maßnahmen gefördert. Daher sind es die Menschen, die im Mittelpunkt einer ESF-Förderung stehen.

Mit der Bestätigung des ESF-Gebietes konnten nun neben dem neuen Soziale-Stadt-Fördergebiet Scherberg und dem Gebiet Städtebaulicher Denkmalschutz Stadtkern und Lange Vorstadt alle drei im Stadtentwicklungskonzept Glauchau 2030+ angeregten Gebietskulissen realisiert werden.

Umgriff des Fördergebietes ESF

Fördergebietskulisse Europäischer Sozialfonds

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