Die Stadtverwaltung Glauchau informiert darüber, dass der Teil B des Lärmaktionsplanes 2018 für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes am 18. Juli durch das verantwortliche Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht wurde. Damit ist der Prozess der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes für die aktuelle Runde in 2018 beendet.
Im Vorfeld hatten in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Eisenbahn-Bundesamt die Bürgerinnen und Bürger Mitte 2017 Gelegenheit, ihre Lärmsituation vor Ort zu schildern. Die Ergebnisse hat das Eisenbahn-Bundesamt Anfang des Jahres im Teil A des Lärmaktionsplans veröffentlicht. In der anschließenden zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnte die Öffentlichkeit dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Verfahren, zum Lärmaktionsplan Teil A und zu bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen geben. Die Ergebnisse stellt das Eisenbahn-Bundesamt jetzt im Lärmaktionsplan Teil B vor.
Die Lärmaktionspläne Teil A und Teil B können im Internet kostenlos unter www.eba.bund.de/lap heruntergeladen bzw. auf Wunsch auch per Post beim Eisenbahn-Bundesamtes angefordert werden.
Teil A und Teil B bilden zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Damit ist das Eisenbahn-Bundesamt in die regelmäßige Lärmaktionsplanung eingestiegen. Der nächste Lärmaktionsplan ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Hierzu soll es voraussichtlich wieder ab 2022 eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Eisenbahn-Bundesamt geben.


